Ab jetzt gilt 2G im Verein
Der Hamburger Senat hat entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko verbindlich auszuweiten.
Zu diesen Bereichen gehört auch Sport in geschlossenen Räumen!
D.h. auch wir müssen unsere Vereinsabende auf 2G umstellen:
- Es muss ein entsprechender Nachweis über Impfung oder Genesung vorgelegt werden
- Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
- Ausgenommen sin Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
- Alle weiteren Regelungen wie Kontaktdatenerfassung, Abstandsregelung und Maskenpficht bleiben bestehen
Unser komplettes Schutzkonzept findet ihr hier