Neue Corona-Regelungen: 2G und Maskenpflicht
Der Hamburger Senat hat mit Wirkung zum 4. Dezember 2021 weitere Maßnahmen beschlossen, die das Corona-Infektionsgeschehen in Hamburg begrenzen sollen.
Zwei Maßnahmen betreffen auch unsere Vereinsabende:
- Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.
- Die bestehende Ausnahme für Kinder und Jugendliche im 2G-Zugangsmodell gilt nur noch für Personen unter 16 Jahren.
Das aktualisierte Schutzkonzept findet ihr hier